Baumkontrolle

Allgemeines zur Verkehrssicherungspflicht (im Sinne der FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020):

  • Baumeigentümer/innen (oder für Bäume Verantwortliche) sind für den verkehrssicheren Zustand des Baumes verantwortlich. Sie sind in der Pflicht Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern. Handlungsbedarf besteht, wenn im Rahmen einer Kontrolle eine konkrete Gefahr erkennbar/vorhersehbar ist. Die Baumkontrolle ist von Personen durchzuführen, welche über ausreichende Fachkenntnisse verfügen (Schadsymptome erkennen, Gefährdungspotential einschätzen, Vorgehen und Maßnahmen festlegen). Wer nicht über solche Kenntnisse verfügt, muss fachkundige Kräfte hinzuziehen.
  • Verkehrssicher ist ein Baum, wenn er bruch- sowie standsicher ist und der Lichte Raum besteht. Ein Baum ist standsicher, wenn er über eine ausreichende Verankerung im Boden gegenüber Lasten verfügt (bspw. Sturm, Schnee, Eis). Die Bruchsicherheit eines Baumes besteht, wenn der Baum eine ausreichende Fähigkeit und Beschaffenheit besitzt, um bei der Einwirkung von Lasten (bspw. Sturm, Eigengewicht, Schnee) nicht zu brechen (Stamm und Kronenteile).

Unsere Leistungen in der Baumkontrolle:

  • Baumkontrollen nach den Vorgaben der FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 = Sichtkontrolle vom Boden aus (fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme) mit Anwendung von einfachen Hilfsmitteln (bspw. Fernglas, Schonhammer, Sondierstab)
    • Beachtet werden: bspw. Astabbrüche, Totholz, Pilzbefall, Höhlungen, Lichtraum, Verletzungen, Schädlingsbefall, Zwieselanbindungen
    • Festlegung des Kontrollintervalls (Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs, Baumzustand, Entwicklungsphase)
    • Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (bspw. baumpflegerische Maßnahmen, Baumuntersuchungen, Fällung)
    • Festlegung der Dringlichkeit der Maßnahmen (bspw. sofort, innerhalb 6 Monate, …)
  • Bereitstellung eines Nachweises zur Baumkontrolle:
    • Als Baumkontrollblatt
    • Im Baumkataster
    • Als Stellungnahme (textliche Festhaltung mit eigener Position)
    • Im Verkehrssicherheitsgutachten (ausführliche, fachkundige Bewertung)